Blauzungenkrankheit

Sehr geehrte Landwirtin, sehr geehrter Landwirt,

durch die aufgetretenen Fälle des BTV-8 ist ein Verbringen von Kühen und Kälbern in BTV-8-freie Gebiete nur nach vorheriger Behandlung mit einem Repellentmittel und einem negativen PCR-Test möglich.

Der Verband bietet im Rahmen vom Kälbermarkt am Mittwoch, 17. Dezember letztmalig die Durchführung des PCR-Testes kostenpflichtig an. Hierfür mussten bereits die Tiere bis zum 3. Dezember mit einem Repellentmittel behandelt werden. Die vollständig ausgefüllte Tierhaltererklärung (Adresse, Ohrmarkennummer des Tieres, Behandlungsdatum, angewendetes Mittel, Unterschrift) ist an den Tierpass anzuhängen.

Für den Kälbermarkt am Montag, 29. Dezember und alle weiteren Kälber- und Zuchtviehmärkte muss der Tierhalter seinen Hoftierarzt mit dem  PCR-Test beauftragen, wenn die Tiere in BTV-8-freie Gebiete verkauft werden sollen. Bitte die Tiere nur auf BTV-8 untersuchen. Der Untersuchungsbefund wird rein elektronisch übermittelt und finden Sie in der HI-Tier wieder.  Das Ergebnis des PCR-Test muss abschließend ausgedruckt und hinter die Tierhaltererklärung an den Tierpass gehängt werden.

Nach wie vor dürfen auch unbehandelte Kälber an den Markt angeliefert werden. Diese werden voraussichtlich zu günstigen Preise ersteigert, da die meisten Käufer aus BTV-8-freien Gebieten kommen.

Bei Fragen steht Ihnen das Team des RZV Traunsteins gerne zur Verfügung.

Zugelassene Repellentienmittel

Tierhaltererklärung

Anleitung Antragstellung   

Abfrage Befund in der HI-Tier

Vorgehensweise BTV-8

Weiterführende Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links:

Allgemeine Informationen zur Blauzungenkrankheit

Rechtliche Grundlagen zur Verbringung von Tieren aus nicht BTV-8 freien Gebieten

Aktuelle Fallzahlen und weitere Entwicklung