Willkommen auf der Internetseite des Rinderzuchtverbandes Traunstein.

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles über den Rinderzuchtverband Traunstein e.V. sowie die Rassen Fleckvieh, Braunvieh und Pinzgauer Rind.

 

Aktuelles zur BTV-3 Lage

 

Am Mittwoch, den 14. August 2024 wurde in Bayern der erste BTV-3 Fall bei einem Schaf in Aschaffenburg nachgewiesen. Das zuständige Ministerium hat daraufhin ganz Bayern als nicht mehr BTV-3 frei deklariert, womit die Vermarktung ins BTV-freie Ausland nur noch mit Mehraufwand oder gar nicht mehr möglich ist.

 

Auswirkungen auf die Vermarktung:

 

Bereits vor dem Auftreten der Blauzungenkrankheit in Bayern wurden mit einigen europäischen Ländern Abkommen getroffen, die die Vermarktung von Tieren weiterhin ermöglicht.

  • In die Niederlande kann weiterhin ohne Einschränkungen vermarktet werden, da die Niederlande auch von BTV-3 betroffen sind.
  • Für die Vermarktung nach Südtirol/ Italien sind die Kälber mit einem Repellent (Spotinor, Butox,…) mindestens 14 Tage vor Verbringung zu behandeln. Weiter sind die Tiere vor Verbringung und mindestens 14 Tage nach der Repellentbehandlung per PCR-Bluttest frei zu testen. Als Repellentmittel ist jedes Mittel geeignet, das eine Schutzwirkung vor Fliegen und Gnitzen hat. Die gängigsten sind bei uns im Zuchtverbandsgebiet Spotinor oder Butox. Bitte halten Sie hier mit Ihrem Hoftierarzt Rücksprache
  • In andere Länder können Tiere nur mit gültigem Impfschutz exportiert werden.

 

Großviehmarkt:

Die Auswirkungen auf den Großviehmarkt sollten nach unserer Einschätzung gering ausfallen. Unsere Hauptabnehmer befinden sich innerhalb Deutschlands und den Niederlanden. Unsere Kunden aus Südtirol/ Italien haben vorerst keine Möglichkeit am Großviehmarkt einzukaufen.

 

Kälbermarkt:

Die größten Auswirkungen auf die Vermarktung werden am Kälbermarkt zu spüren sein. Die inländische Nachfrage nach Kälbern ist nach wie vor gut. Auswirkungen wird es jedoch auf den Preis von Zuchtkuhkälbern und Nutzkuhkälbern haben, da die Nachfrage aus Südtirol begrenzt wird und nur unter Auflagen möglich sein wird. Um ein Zuchtkuhkalb oder Nutzkuhkalb nach Südtirol vermarken zu können, muss es 14 Tage vor dem Markttag mit einem Repellent behandelt worden sein. Wichtig ist, dass dies über eine Tierhaltererklärung bestätigt wird. Bitte berücksichtigt, dass die Tierhaltererklärung am Markttag am Pass angeheftet sein muss, sodass die Kälber auf der Kälberliste entsprechend markiert werden können. Der PCR-Test muss nicht vom Landwirt erledigt werden, sondern wird am Markttag von uns oder unseren Kunden durchgeführt.

Durch dieses Vorgehen kann der Zuchtkuhkälber- und Nutzkuhkälbermarkt stabil gehalten werden und betrifft vorerst nur weibliche und Fleischkreuzungskälber. Die männlichen Kälber sind nicht betroffen! Daher Bitten wir euch die Kälber zu behandeln und die Tierhaltererklärung auszufüllen und an den Pass zu heften. Je größer das Angebot an exportfähigen Kälbern ist, desto interessanter wird der Kälbermarkt für unsere ausländischen Kunden.

Nicht behandelte Kälber können nach wie vor angeliefert werden.

BTV-3 Impfung:

Die Bundesregierung hat für drei BTV-3 Impfstoffe eine Notfallzulassung erlassen, das bedeutet, es ist eine Impfung mit diesen Stoffen möglich, jedoch haben sie bisher keine offizielle Zulassung. Leider werden die gestattete Impfstoffe in den Exportzeugnissen nicht berücksichtigt. Ebenso konnten wir vom BMEL keine eindeutige Aussage bekommen, ob ein Impfschutz, der mit einem gestatteten, aber noch nicht offiziell anerkannten, Impfstoff aufgebaut wurde, auch nach seiner Zulassung gültig ist. Deshalb können wir als Zuchtverband keine klare Empfehlung zur BTV-3 Impfung geben. Es ist jedoch jedem Landwirt selbst überlassen, seinen Betrieb durch eine Impfung zu schützen.