Herzlich Willkommen auf der neuen Internetseite des Rinderzuchtverbandes Traunstein.

Sehr geehrte Landwirtin, sehr geehrter Landwirt,

durch die aufgetretenen Fälle des BTV-8 ist ein Verbringen von Kühen und Kälbern in BTV-8-freie Gebiete nur nach vorheriger Behandlung mit einem Repellentmittel und einem negativen PCR-Test möglich.

Für alle Kälber- und Zuchtviehmärkte muss der Tierhalter seinen Hoftierarzt mit dem  PCR-Test beauftragen, wenn die Tiere in BTV-8-freie Gebiete verkauft werden sollen. Bitte die Tiere nur auf BTV-8 untersuchen. Der Untersuchungsbefund wird rein elektronisch übermittelt und finden Sie in der HI-Tier wieder.  Das Ergebnis des PCR-Test muss abschließend ausgedruckt und hinter die Tierhaltererklärung an den Tierpass gehängt werden.

Nach wie vor dürfen auch unbehandelte Kälber an den Markt angeliefert werden. Diese werden voraussichtlich zu günstigen Preise ersteigert, da die meisten Käufer aus BTV-8-freien Gebieten kommen.

Bei Fragen steht Ihnen das Team des RZV Traunstein gerne zur Verfügung.

Zugelassene Repellentienmittel      

Tierhaltererklärung

Anleitung Antragstellung   

Abfrage Befund in der HI-Tier

Vorgehensweise BTV-8

Weiterführende Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links:

Allgemeine Informationen zur Blauzungenkrankheit

Rechtliche Grundlagen zur Verbringung von Tieren aus nicht BTV-8 freien Gebieten

Aktuelle Fallzahlen und weitere Entwicklung

 

 

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles über den Rinderzuchtverband Traunstein e.V. sowie die Rassen Fleckvieh und Pinzgauer Rind.